Die Teilnehmer bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular,
dass sie bei selbstverschuldeten Schäden gegenüber anderen Teilnehmern (z.B. mutwillige Zerstörung ) selbst dafür die Haftpflichten übernehmen.
Eine Veranstalter -Haftpflicht -Versicherung wird von der Wildland Erlebnisschule für den Projektzeitraum abgeschlossen.
Bei Schulprojekten ist die Versicherungshaftung in gleicher Weise wie bei Landschulheimaufenthalten durch die jeweilige Schule gewährleistet und entbindet die Lehrkräfte nicht von ihren
Aufsichts oder Sorgfaltspflichten.
Der Lehrgangsleiter übernimmt keine Haftung für Unfälle und Schäden,
die auf das Verschulden des Teilnehmers oder Dritter zurückzuführen sind. Ebenfalls ist eine Haftung für Ausrüstung und Wertgegenstände des Teilnehmers ausgeschlossen